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Buchführung - Gehaltsabrechnung

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Buchführung

Gehaltsabrechnung

Nach wie vor gehören die in Deutschland gezahlten Löhne zu den höchsten der Welt. Für ein Unternehmen stellen die Personalkosten einen hohen Anteil an den Gesamtkosten des Geschäftsbetriebs dar. Das ist auch der Grund, warum die Verbuchung von Löhnen und Gehältern für ihn so wichtig ist.

Daneben sind es aber auch staatliche Vorschriften, die dazu beitragen, dass wir einen weiteren besonderen Abschnitt zum Geldverkehr vor uns haben.

Insbesondere das Sozialversicherungssystem macht die Verbuchung von Löhnen und Gehältern zu einem komplexen Thema des betrieblichen Rechnungswesens.

Jeder, der schon einmal entgeltlich gearbeitet hat, wird die Erfahrung gemacht haben, dass zwischen Bruttolohn und Nettolohn zu unterscheiden ist. Am oberen Ende der Gehaltsabrechnung ist der Bruttolohn ausgewiesen.
Bis zum niedrigeren Nettolohn erfolgt dann der Abzug in Form folgender gesetzlich vorgeschriebenen Positionen:
Lohnsteuer, ggf. Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag und der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung.

Merke

Hier klicken zum Ausklappen Gehaltsabzüge:
  • Lohn- und Kirchensteuer,
  • Solidaritätszuschlag und
  • der Arbeitnehmeranteil zur Sozialversicherung
bilden die auf der Gehaltsabrechnung ausgewiesenen Abzüge.

Wird dieser Betrag vom Bruttogehalt abgezogen, ergibt sich das Nettogehalt.

Die genannten Positionen sind Bestandteil jeder Lohn- oder Gehaltsabrechnung.

Von Löhnen und damit auch von Lohnabrechnungen spricht man bei Arbeitern. Gehalt(-sabrechnung) bezieht sich auf Angestellte. Für die Verbuchung ergeben sich keine Unterschiede.

Bruttogehalt ist der Betrag, den der Angestellte für die von ihm erbrachten Leistungen erhält. Auch wenn, wie beschrieben, nicht der gesamte Betrag später beim Arbeitnehmer ankommt, stellt er in voller Höhe einen Aufwand für den Arbeitgeber dar. Die Verbuchung erfolgt auf dem Aufwandskonto "Gehälter".