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Beim Bruttoverfahren wird der Skonto vom Bruttowarenwert berechnet, wie man unschwer am Namen erkennen kann. Der Skonto wird bei Zahlung innerhalb der Skontofrist vom Rechnungsbetrag abgezogen.
Beim Bruttoverfahren bucht man den Wareneinkauf und die Vorsteuer beim Rechnungseingang ganz normal ohne Rücksicht auf den Skonto.
Bei der Zahlung wird die Verbindlichkeit in voller Höhe ausgebucht. Da man aber nur den Bruttobetrag minus x % Skonto überweist, kann man auch nur diesen Wert beim Konto Bank ausbuchen. Die Differenz (der Skonto einschließlich Vorsteueranteil) wird gesondert auf das Konto Lieferantenskonti gebucht.
Beispiel
Zahlungsbedingung: 2 % Skonto bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen, Zahlungsziel 30 Tage. Wir zahlen innerhalb der Skontofrist per Banküberweisung.
Berechnung und Buchung
1. Buchung beim Einkauf (Rechnungseingang)
| Wareneinkauf | 15.000 | an | Verbindlichkeiten | 17.850 |
| Vorsteuer | 2.850 |
2. Buchung bei Zahlung innerhalb der Skontofrist
| Verbindlichkeiten | 17.850 | an | Bank | 17.493 |
| Lieferantenskonti | 357 |
Rechnungsbetrag: 15.000 € + 2.850 € Vorsteuer = 17.850 €
2 % Skonto: 17.850 € * 0,02 = 357 €
Überweisungsbetrag nach Abzug von Skonto: 17.850 € - 357 € = 17.493 €. Soweit klar?
Das Problem ist nur, dass die Vorsteuer jetzt zu hoch ist: Der Warenwert hat sich um 2 % verringert und damit auch die Bemessungsgrundlage der Vorsteuer (§ 17 Abs. 1 UStG). In den 357 € auf dem Konto Lieferantenskonti ist also noch Vorsteuer enthalten. Deshalb buchen wir zur Korrektur:
Methode
| Lieferantenskonti | 57 | an | Vorsteuer | 57 |
Vorsteuerkorrektur: 2.850 € * 0,02 = 57 € (oder 357 € / 1,19 * 0,19 = 57 €). Auf dem Konto Lieferantenskonti bleibt der Nettoskonto von 300 €.
Wird die Rechnung sofort bei Lieferung unter Abzug von Skonto bezahlt, fasst man Einkauf und Zahlung (Buchungen 1 und 2) häufig vereinfacht in einem Buchungssatz zusammen:
| Wareneinkauf | 15.000 | an | Bank | 17.493 |
| Vorsteuer | 2.850 | Lieferantenskonti | 357 |
Die Korrekturbuchung (Lieferantenskonti an Vorsteuer 57 €) folgt auch dann gesondert.
Das Beispiel hat verdeutlicht, was beim Bruttoverfahren zu beachten ist. Insgesamt gilt es, sich Folgendes zu merken.
Merke
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