Die Umsatzsteuer (kurz: USt) ist eine Steuer, die der Verkäufer (Unternehmer) eines Produktes oder einer Dienstleistung an das Finanzamt abführen muss. Die Umsatzsteuer stellt also eine Verbindlichkeit des Verkäufers gegenüber dem Finanzamt dar. Sie beträgt zurzeit 19 % oder 0,19 bzw. ermäßigt 7 % (z.B. für die meisten Lebensmittel, § 12 Abs. 2 Nr. 1 UStG) und wird auf das Konto "Umsatzsteuer" gebucht. Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer auch Mehrwertsteuer genannt; das Gesetz (UStG) kennt nur die Umsatzsteuer.
Methode
Der Einfachheit halber rechnen wir meistens mit dem regulären Umsatzsteuersatz in Höhe von 19 %, da hier nur die Systematik eine Rolle spielt und nicht der tatsächlich auf den jeweiligen Sachverhalt anwendbare Steuersatz.
Berechnung und Verbuchung der Umsatzsteuer (USt)
Hinweis
Wie oben schon gesagt, ist die Umsatzsteuer eine Verbindlichkeit, deswegen ist das Umsatzsteuerkonto ein Passivkonto!
Merke
Berechnung
Bei der Berechnung der Umsatzsteuer ist zu beachten, ob man den Netto- oder den Bruttowarenwert als Grundlage hat.
Beim Nettowarenwert wird die Umsatzsteuer einfach mit Nettowarenwert x 19 % oder 0,19 berechnet.
Der Bruttowarenwert (also der Warenwert inklusive Umsatzsteuer) ergibt sich aus dem Nettowarenwert + Nettowarenwert x 0,19!
Um nun vom Bruttowarenwert zum Umsatzsteuerbetrag zu kommen, muss man wissen, dass der Bruttobetrag nicht 100 % sind, sondern 119 %, denn er besteht aus den 100 % vom Nettowarenwert plus den 19 % Umsatzsteuer. Um also vom Bruttowarenwert auf den Nettowarenwert zu kommen, dividiert man den Bruttobetrag einfach durch 1,19. Dann muss man nur noch den Nettobetrag mit 19 % oder 0,19 multiplizieren und schon hat man den Umsatzsteuerbetrag.
Merke
Merke
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Beispiel
Bruttowert: 2.380 €
Nettowert: $\ {2.380\ € \over 1,19} = 2.000\ € $
Umsatzsteuerbetrag: $\ 2.000\ € \cdot 0,19 = 380\ € $
Verbuchung
| Kasse | 2.380 | an | Warenverkauf | 2.000 |
| Umsatzsteuer | 380 |
oder
| Forderungen | 2.380 | an | Warenverkauf | 2.000 |
| Umsatzsteuer | 380 |
Methode
Forderungen werden dann angesprochen, wenn der Käufer den Betrag in Höhe von 2.380 € nicht sofort begleicht.
Bedeutung der Umsatzsteuer (USt)
Weitere Informationen zu der Bedeutung der Umsatzsteuer gibt es hier:
Vertiefung
Die Bedeutung der USt
Die Umsatzsteuer in ihrer heutigen Form (Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug, das sogenannte Mehrwertsteuersystem) wurde im 20. Jahrhundert eingeführt, in Deutschland zum 1. Januar 1968, und ist mittlerweile in den meisten Ländern der Welt eine der wichtigsten Steuereinnahmequellen. In Deutschland ist sie die aufkommensstärkste Steuer: Auf die Steuern vom Umsatz (Umsatzsteuer einschließlich Einfuhrumsatzsteuer) entfällt rund ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen (2025: 310,2 Mrd. € von insgesamt 989,8 Mrd. €; Quelle: Statistisches Bundesamt). An das Finanzamt abgeführt wird die Umsatzsteuer von den Unternehmern, die Waren liefern oder Dienstleistungen erbringen; sie sind die Steuerschuldner (§ 13a Abs. 1 Nr. 1 UStG). Bezahlt wird die Umsatzsteuer aber letztlich vom Endverbraucher, da dieser sie nicht als Vorsteuer abziehen und somit auch nicht weitergeben kann. Er ist also der (wirtschaftliche) Steuerträger. Rechtlich wird die Umsatzsteuer als Verkehrsteuer eingeordnet, weil sie an Lieferungen und Leistungen im Rechtsverkehr anknüpft; wirtschaftlich wirkt sie wie eine Verbrauchsteuer.