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Einkommensteuer - § 33 Abs. 1 EStG

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Einkommensteuer

§ 33 Abs. 1 EStG

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Im § 33a Abs. 1 EStG sind bestimmte, besonders häufig vorkommenden Fälle außergewöhnlicher Belastungen, s.g. Unterhaltsaufwendungen, erfasst. Diese außergewöhnlichen Belastungen sind mit festen Frei- bzw. Höchstbeträgen pauschal und typisierend berücksichtigt. Im nachfolgenden Video werden die Tatbestandsmerkmale des § 33a Abs. 1 EStG dargestellt.