Im § 33a Abs. 1 EStG sind bestimmte, besonders häufig vorkommenden Fälle außergewöhnlicher Belastungen, s.g. Unterhaltsaufwendungen, erfasst. Diese außergewöhnlichen Belastungen sind mit festen Frei- bzw. Höchstbeträgen pauschal und typisierend berücksichtigt. Im nachfolgenden Video werden die Tatbestandsmerkmale des § 33a Abs. 1 EStG dargestellt.