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Einkommensteuer - Räumlicher Bezug zum Haushalt, § 35a Abs. 4 EStG

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Einkommensteuer

Räumlicher Bezug zum Haushalt, § 35a Abs. 4 EStG

Die begünstigten Tätigkeiten müssen gem. § 35a Abs. 4 S. 1 EStG in einem Haushalt erbracht werden. Sie müssen außerdem eine hinreichende Nähe zur Haushaltsführung aufweisen. Der räumliche Bereich, in dem sich der Haushalt entfaltet, wird regelmäßig durch die Grundstücksgrenzen abgesteckt. Ausnahmsweise können auch Leistungen, die jenseits der Grundstücksgrenzen auf fremden, beispielsweise öffentlichen Grund erbracht werden, begünstigt sein vgl. Rdnr 2 des BMFSchreibens vom 09.11.2016, BStBl 2016 I S. 1213.