Für die Steuerermäßigung sind die nachfolgenden Voraussetzungen zu prüfen:
- Die Steuerermäßigung des § 35b EStG erfasst nur Erwerbe von Todes wegen, nicht hingegen Zuwendungen unter Lebenden.
- Die Einkommensteuerermäßigung ist antragsgebunden (§ 35b S.1 HS 2 EStG).
- Vorliegen einer Doppelbelastung / Doppelbesteuerung. Die Anrechnung von der Erbschaftsteuer ist nur möglich, wenn bei der einkommensteuerlichen Ermittlung des Einkommens Einkünfte berücksichtigt worden sind, die im selben VZ, in dem die Einkommensteuerschuld entsteht, oder in den vorangegangenen vier VZ der ErbSt unterlegen haben.
Liegen die Voraussetzungen vor, ist die Höhe der Ermäßigung der Einkommensteuer zu ermitteln.