Im Zuge der Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht beabsichtigte der Gesetzgeber den Schutz des Klimas weiter voranzutreiben. Ein gemeinsames Ziel der Bundesrepublik Deutschland mit seinen europäischen Partnern ist in Europa den Ausstoß von Treibhausgasen bis 2030 um mindestens 40% gegenüber 1990 zu verringern. Dieses Ziel soll auch durch einige Anpassungen im Steuerrecht auf nationaler Ebene erreicht werden.
Unter anderem ist durch die Neuschaffung des § 35c EStG eine auf zehn Jahre befristete Steuerermäßigung für bestimmte energetische Gebäudesanierungsmaßnahmen geschaffen worden. Dadurch soll ein finanzieller Anreiz geschaffen werden, energieeffiziente Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutztem Wohneigentum durchzuführen, mit dem Ziel, CO2 - Emissionen zu reduzieren.