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Einkommensteuer - Höhe der Förderung

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Einkommensteuer

Höhe der Förderung

Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Förderung bzw. die Ermäßigung sich auf die tarifliche Einkommensteuer bezieht, d.h. hier die steuermindernde Wirkung - anders als bei Betriebsausgaben oder Werbungskosten - unmittelbar bei entsprechender positiver tariflicher Einkommensteuer wirkt.

So werden nach § 35c Abs. 1 S. 1 EStG im Kalenderjahr des Abschlusses der energetischen Maßnahme und im nächsten Kalenderjahr je 7 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen von der tariflichen Steuer abgezogen, höchstens jedoch je 14 000 Euro sowie im übernächsten Kalenderjahr je 6 Prozent der Aufwendungen des Steuerpflichtigen, hier jedoch höchstens 12 000 Euro.

Höhe der Förderung_§35cEStG