Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.
Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Begünstigtes Objekt
- Energetische Maßnahme
- Bescheinigung des Fachunternehmens
- Rechnung und unbare Zahlung
- Keine doppelte Förderung
Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt grundsätzlich eine Steuerermäßigung bis zum Höchstbetrag in Betracht. Auch Aufwendungen für einen Energieberater können nach § 35c EStG ebenfalls berücksichtigungsfähig sein.