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Einkommensteuer - Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

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Einkommensteuer

Persönlicher und sachlicher Anwendungsbereich

Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG kann nur von natürlichen Personen in Anspruch genommen werden.

Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Begünstigtes Objekt
  • Energetische Maßnahme
  • Bescheinigung des Fachunternehmens
  • Rechnung und unbare Zahlung
  • Keine doppelte Förderung

Sind alle Voraussetzungen erfüllt, kommt grundsätzlich eine Steuerermäßigung bis zum Höchstbetrag in Betracht. Auch Aufwendungen für einen Energieberater können nach § 35c EStG ebenfalls berücksichtigungsfähig sein.