Mit dem § 35c EStG werden energetische Sanierungsmaßnahmen an selbstgenutzten Wohngebäuden mittels progressionsunabhängigem Steuerabzug steuerlich gefördert. Von den 40 % einzusparenden Treibhausgasen fallen nach Begründung im Regierungsentwurf mehr als ein Viertel (21 Mio. Tonnen) auf Gebäude.
Der von der Steuerermäßigung des § 35c EStG erfasste Gebäudebestand umfasst in erster Linie die insgesamt ca. 15 Mio. älteren Ein- und Zweifamilienhäuser und Eigentumswohnungen, die in der großen Mehrzahl eigentümerbewohnt sind. Diese verfügen vielfach über eine nur unzureichende Außenisolierung und veraltete Heizungen und Warmwasserzubereitungen auf Basis fossiler Brennstoffe und sind deshalb Gegenstand der Zielsetzung, Emissionen von Treibhausgasen zu reduzieren.
Hinweis
Die Finanzverwaltung hat in einem Schreiben vom 14.01.2021, BStBl. I. S. 103, umfangreich Stellung genommen zu § 35c EStG. Sofern im Folgenden hierauf verwiesen wird, beziehen sich die Randziffern (Rz.) hierauf.