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Einkommensteuer - Hinterbliebenen-Pauschbetrag

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Einkommensteuer

Hinterbliebenen-Pauschbetrag

Personen, denen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sind, erhalten auf Antrag einen Pauschbetrag von 370 Euro (Hinterbliebenen-Pauschbetrag), wenn die folgenden Hinterbliebenenbezüge geleistet werden:

  1. nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder
  2. nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder
  3. nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder
  4. nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

Es werden somit vor allem typische Berufsunfälle im Angestellten- oder Beamtenbereich erfasst. Der Pauschbetrag wird auch dann gewährt, wenn die Zahlung ruht oder durch eine Kapitalabfindung beglichen worden ist.