Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Kosten, die einem Steuerpflichtigen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen entstanden sind. Hierzu zähllen z.B. Krankheitskosten, Kosten für Heimunterbringungen, Pflegekosten, Beerdigungskosten.
Das Finanzamt berechnet anhand der Höhe der Einkünfte eine zumutbare Belastungsgrenze. Diese liegt zwischen 1% und 7% der Gesamteinkünfte. Übersteigen die außergewöhnlichen Belastungen die zumutbare Grenze, können diese steuerlich berücksichtigt werden.
Außergewöhnliche Belastungen sind neben den Sonderausgaben vor allem die Ausnahme vom Grundsatz, dass nur betrieblich bzw. beruflich veranlasste Aufwendungen das Einkommen mindern dürfen, die der Gesetzgeber im Einkommensteuergesetz ermöglicht. Außergewöhnliche Belastungen i.S.d. § 33 EStG mindern den Gesamtbetrag der Einkünfte eines Stpfl.; vgl. § 2 Abs. 4 EStG.