Die Einkommensteuer ist die aufkommensstärkste Steuer in Deutschland. Das Steueraufkommen steht gemäß Art. 106 Abs. 3 und Abs. 5 GG dem Bund, den Ländern und den Gemeinden gemeinsam zu. Die wesentlichen Rechtsgrundlagen sind das Einkommensteuergesetz (EStG), die Einkommensteuerdurchführungsverordnung (EStDV) und die Abgabenordnung (AO).
Für die Verwaltung sind daneben die Einkommensteuerrichtlinien und die Einkommensteuerhinweise (EStR und EStH) bindend. Diese bieten eine wichtige Grundlage für erweiterte Begriffsdefinitionen und Anwendungsfragen. Auch die Rechtsprechung fließt in die Richtlinien ein, was sie zu einem unerlässlichen Hilfsmittel für die Prüfungsvorbereitung macht.
Die Finanzgerichte sind jedoch nicht an diese Verwaltungsvorschriften gebunden. Sofern die Finanzverwaltung ein Gerichtsurteil anerkennt und für allgemeingültig erklärt, wird es im Bundessteuerblatt veröffentlicht.
Häufig kommt es vor, dass Verwaltungsanweisungen oder -auffassungen vom Bundesfinanzhof als nicht zutreffend angesehen werden. Der Gesetzgeber kann jedoch beschließen, die Regelungen durch entsprechende Gesetze umzusetzen. Der Bundesfinanzhof ist dann verpflichtet, diese Gesetze anzuwenden, da Gesetze die gültige Rechtslage darstellen, über deren Anwendung er entscheidet.
Das Steuersubjekt ist die natürliche Person. Die Einkommensteuer ist daher eine Personensteuer. Die Bemessungsgrundlage ist das zu versteuernde Einkommen, dessen Ermittlung sich am Leistungsfähigkeitsprinzip orientiert.
Hinweis
In diesem Kapitel lernen Sie den grundlegenden Aufbau der Einkommensteuer kennen und erfahren, unter welchen Bedingungen eine Steuerpflicht vorliegt. Sie lernen, wie die Berechnung des Einkommensteuertarifs (§ 32a EStG) erfolgt und wie die Veranlagung bei alleinstehenden Personen und Ehepartnern (§ 26 ff. EStG) funktioniert.
Die Steuerpflicht, die Tarifberechnung und die Veranlagung sind häufig als sogenannte leicht erreichbare Punkte zu verstehen, da sie in den Klausuren stets ähnlich sind. Das Beherrschen dieser Themen bringt Ihnen wertvolle Punkte auf dem Weg zum Bestehen der Prüfungen.
Diese Vorschriften sind regelmäßig Bestandteil der Klausuren für Steuerberater, Steuerfachwirte sowie in den Abschlussprüfungen für Steuerfachangestellte und Bilanzbuchhalter. Sie sollten sie daher sicher beherrschen.
Insbesondere die Paragraphen zur Steuerpflicht (§ 1 EStG) und zur Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (§ 2 EStG) sollten Sie auswendig lernen, da diese stets in den Prüfungen abgefragt werden und leicht erreichbare Punkte bieten. Das Schema nach § 2 EStG hilft Ihnen, keinen wichtigen Schritt bei der Einkommensermittlung zu übersehen. Es dient somit als Arbeitsleitfaden für die meisten Klausurtypen. Eine Ausnahme besteht nur bei Klausuren, die eine Stellungnahme zu einer einzelnen Vorschrift erfordern.
Die Einkommensteuerpflicht besteht aus der persönlichen und sachlichen Steuerpflicht.