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Einkommensteuer - Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

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Einkommensteuer

Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht

Die unbeschränkte Steuerpflicht knüpft grundsätzlich an den Wohnsitz (§ 8 AO) und gewöhnlichen Aufenthalt (§ 9 AO) an, es gibt jedoch darüber hinaus für bestimmte Personengruppen, wie im Ausland arbeitende Bedienstete des öffentlichen Bereichs und für Ehepartnern von unbeschränkt Steuerpflichtigen, eine Erweiterung des Grundfalls.

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