Inhaltsverzeichnis
Lernziele und Relevanz
In diesem Abschnitt lernen Sie die Besonderheiten und Merkmale der Gewinneinkunftsarten kennen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind dabei für die Klausurbearbeitung am wichtigsten, da sie sowohl in den Klausuren zum Bilanzsteuerrecht die größte Relevanz besitzen als auch in den Klausuren zum Ertragssteuerrecht.
Sie lernen, an welchen Kriterien die Abgrenzung der Einkunftsarten untereinander und von der privaten Vermögensverwaltung erfolgt. Auch werden die Sondervorschriften über die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (§ 17 EStG) und von Gewerbebetrieben (§ 16 EStG) erläutert. Die Betriebsaufgabe und die Betriebsverpachtung werden als verwandte Themen ebenfalls vermittelt. Bei der Abgrenzung der Einkunftsarten wird insbesondere auch auf die Thematik des gewerblichen Grundstückshandels eingegangen, der immer wieder beliebtes Thema in Klausuren ist.
Es wird auf die Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) eingegangen, die gerade für die Einkünfte aus selbständiger Arbeit einen hohen Stellenwert hat. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit lernen Sie die Merkmale der Einkunftsart kennen und erfahren, welche Besonderheiten es bei Zusammenschlüssen im Rahmen dieser Einkunftsart gibt.
Auch lernen Sie die Grundlagen über die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft kennen, die in den letzten Jahren eher nicht im Fokus der Prüfungen standen. Die letzten Jahre haben jedoch gezeigt, dass auch immer wieder exotische Themen abgefragt werden, sodass Sie auch hier eine Ahnung haben sollten, damit Sie nicht auf dem "falschen Fuß" erwischt werden. Eine Grundvorstellung über diese Einkunftsart sollten Sie allein schon zur Abgrenzung zu den anderen Einkunftsarten haben.
Hinweis
Die Regelung des § 16 EStG war etwa im Jahr 2018/2019 im Kontext einer Personengesellschaft Gegenstand der Prüfung. Die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG spielte in den Jahren 2013/2014 und 2015/2016 eine Rolle im Rahmen der Ertragssteuerklausur zum Steuerberater. In der Steuerfachwirtprüfung kam die Veräußerung nach § 16 EStG im Jahr 2019/2020 dran. Die Einkünfte aus selbständiger Arbeit mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung waren Gegenstand der Steuerfachwirtprüfung des Jahres 2018/2019.
Expertentipp
Sie müssen nicht jede einzelne Tatbestandsvoraussetzung von §§ 16, 17 EStG im Detail kennen, aber Sie sollten potentielle Konstellationen erkennen, in denen die Anwendung der Vorschrift relevant sein könnte, damit Sie dann gezielt schauen können, ob eine Eigenständigkeit gegeben ist. Zumindest für den Standardfall der §§ 16,17 EStG bietet es sich an, die notwendigen Paragrafenketten auswendig zu lernen. Es gibt in den Aufgabenstellungen häufig genug Spezialfälle, bei denen zu einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen ein Nachschlagen in den Richtlinien notwendig ist. Dann sollten Sie für die anderen Aspekte nicht noch mehr Zeit verlieren.
Sie sehen also, dass die Themen immer wieder Gegenstand der Prüfung sind!