In diesem Abschnitt lernen Sie die Besonderheiten und Merkmale der Gewinneinkunftsarten kennen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind für die Klausurbearbeitung besonders wichtig, da sie sowohl in den Klausuren zum Bilanzsteuerrecht als auch in den Klausuren zum Ertragssteuerrecht von großer Bedeutung sind.
Sie erfahren, an welchen Kriterien die Einkunftsarten voneinander und von der privaten Vermögensverwaltung unterschieden werden. Sie werden auch mit den Sondervorschriften über die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (§ 17 EStG) und von Gewerbebetrieben (§ 16 EStG) vertraut gemacht. Die Themen Betriebsaufgabe und Betriebsverpachtung werden ebenfalls behandelt. Besonderes Augenmerk wird auf die Thematik des gewerblichen Grundstückshandels gelegt, ein oft behandeltes Thema in Klausuren.
Die Gewinnermittlung durch die Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) wird ebenfalls thematisiert, wobei diese für Einkünfte aus selbständiger Arbeit besonders relevant ist. Bei den Einkünften aus selbständiger Arbeit erfahren Sie mehr über die Merkmale und Besonderheiten bei Zusammenschlüssen in diesem Bereich.
Sie erhalten auch einen Überblick über die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, die zuletzt weniger im Prüfungsfokus standen. Dennoch zeigen die letzten Jahre, dass auch exotische Themen immer wieder behandelt werden. Daher sollten Sie auch in diesem Bereich Grundkenntnisse besitzen, vor allem zur Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten. Eine Grundvorstellung über diese Einkunftsart sollten Sie allein schon zur Abgrenzung zu den anderen Einkunftsarten haben.
Hinweis
Die Regelungen der §§ 16 und 17 EStG sind regelmäßig Gegenstand von Klausuren. Sie waren in verschiedenen Kontexten und in unterschiedlichen Prüfungen über die Jahre hinweg relevant.
Dazu zählen unter anderem der Kontext von Personengesellschaften, die Gewinnermittlung gemäß § 4 Abs. 3 EStG in der Ertragssteuerklausur für Steuerberater und die Veräußerung gemäß § 16 EStG in der Steuerfachwirtprüfung.
Zudem wurden die Einkünfte aus selbständiger Arbeit in Verbindung mit der Einnahmen-Überschuss-Rechnung in der Steuerfachwirtprüfung thematisiert. Es ist daher essenziell, dass Sie in diesem Bereich keine Lernlücken aufweisen.
Expertentipp
Es ist nicht notwendig, jede einzelne Tatbestandsvoraussetzung von §§ 16, 17 EStG im Detail zu wissen. Sie sollten jedoch Situationen erkennen können, in denen diese Vorschriften relevant sein könnten. Dann können Sie gezielt prüfen, ob eine Eigenständigkeit vorliegt.
Für den Standardfall der §§ 16,17 EStG ist es sinnvoll, die zugehörigen Paragrafenketten auswendig zu lernen. Es gibt häufig genug Spezialfälle in den Aufgaben, bei denen ein Nachschlagen zu einzelnen Tatbestandsvoraussetzungen erforderlich ist. Hierbei sollten Sie keine zusätzliche Zeit verlieren.
Sie sehen also, dass die Themen immer wieder Gegenstand der Prüfung sind!