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Einkommensteuer - Gewinneinkunftsarten

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In diesem Abschnitt lernen Sie die Besonderheiten und Merkmale der Gewinneinkünfte kennen. Die Einkünfte aus Gewerbebetrieb sind für die Klausurbearbeitung besonders relevant, da sie sowohl in Klausuren zum Bilanzsteuerrecht als auch zum Ertragsteuerrecht häufig geprüft werden.

Sie erfahren, an welchen Kriterien die Einkunftsarten voneinander und von der privaten Vermögensverwaltung unterschieden werden. Sie werden auch mit den Sondervorschriften über die Veräußerung von Kapitalgesellschaftsanteilen (§ 17 EStG) und von Gewerbebetrieben (§ 16 EStG) vertraut gemacht. Die Themen Betriebsaufgabe und Betriebsverpachtung werden ebenfalls behandelt. Besonderes Augenmerk wird auf die Thematik des gewerblichen Grundstückshandels gelegt, ein oft behandeltes Thema in Klausuren.

Die Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschussrechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) wird ebenfalls besprochen und ist besonders für Einkünfte aus selbständiger Arbeit relevant. In diesem Zusammenhang lernen Sie die wesentlichen Merkmale und Besonderheiten bei Zusammenschlüssen in freiberuflichen Tätigkeiten kennen.

Auch die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft werden behandelt. Obwohl sie seltener in Prüfungen abgefragt werden, zeigt die Erfahrung, dass gelegentlich auch exotische Themen vorkommen. Daher sollten Sie Grundkenntnisse in diesem Bereich besitzen, insbesondere zur Abgrenzung zu anderen Einkunftsarten.

Die Regelungen der §§ 16 und 17 EStG sind regelmäßig Gegenstand von Klausuren und tauchen in unterschiedlichen Prüfungskontexten immer wieder auf, insbesondere bei Personengesellschaften, der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG in der Ertragsteuerklausur für Steuerberater und der Veräußerung nach § 16 EStG in der Steuerfachwirtprüfung. Auch die Kombination von Einkünften aus selbständiger Arbeit und Einnahmen-Überschussrechnung ist in der Steuerfachwirtprüfung ein häufiges Thema.

Hinweis

Es ist nicht erforderlich, jede einzelne Tatbestandsvoraussetzung der §§ 16 und 17 EStG auswendig zu lernen. Sie sollten jedoch sicher erkennen können, wann diese Vorschriften relevant werden und die Grundstruktur im Gedächtnis haben, um in Standardfällen die Paragrafenketten schnell abrufen zu können. Für Spezialfälle kann es hilfreich sein, einzelne Tatbestandsmerkmale nachzuschlagen, ohne dabei zusätzliche Zeit zu verlieren.

Insgesamt sehen Sie, dass die Themen zu den Gewinneinkünften immer wieder Prüfungsschwerpunkte sind!

 

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