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Einkommensteuer - § 12 Nr. 2 EStG

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Einkommensteuer

§ 12 Nr. 2 EStG

Freiwillige Zuwendungen, Zuwendungen aufgrund einer freiwillig begründeten Rechtspflicht und Zuwendungen an gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen (§ 12 Nr. 2 EStG)

Nach § 12 Nr. 2 EStG ist der Abzug von freiwilligen Zuwendungen untersagt. Hierunter fallen die Zuwendungen auf Grund einer freiwilligen Rechtspflicht, wie einem Schenkungsversprechen, und die Zuwendungen an eine gesetzlich unterhaltsberechtigte Person des Steuerpflichtigen oder dessen Ehegatten. Dies gilt auch, wenn die Zuwendungen auf einer gesonderten Vereinbarung beruhen.