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Einkommensteuer

Gewinnermittlung

Die Gewinnermittlung ist ein zentraler Prozess am Ende eines Geschäftsjahres, bei dem die Ausgaben und Einnahmen eines Unternehmens gegenübergestellt werden, um den finanziellen Erfolg zu messen. Dies kann durch verschiedene Methoden wie Betriebsvermögensvergleich und Einnahmenüberschussrechnung erfolgen, die im Einkommensteuergesetz definiert sind. Zudem werden im Handelsgesetzbuch die handelsrechtlichen Aspekte und in der Abgabenordnung die steuerlichen Verfahrensfragen bezüglich der Gewinnermittlung geregelt.

Gewinnermittlungsarten bei Gewinneinkünften

Es existieren unterschiedliche Verfahren zur Gewinnermittlung:

  • Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG, welche die Veränderung des Betriebsvermögens von einem Stichtag zum nächsten betrachtet.
  • Gewinnermittlung durch Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG, eine Methode, bei der lediglich die Einnahmen den Ausgaben gegenübergestellt werden.
  • Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen gemäß § 13a EStG, die für Land- und Forstwirte unter bestimmten Bedingungen zur Anwendung kommt.
  • Tonnagebesteuerung nach § 5a EStG für Handelsschiffe im internationalen Verkehr, welche eine spezielle Art der Gewinnermittlung auf Basis der Schiffstonnage darstellt.

Ein Wechsel der Gewinnermittlungsmethode kann sowohl freiwillig erfolgen als auch durch rechtliche Verpflichtungen bedingt sein. Beispielsweise muss ein Unternehmer, der bisher die Einnahmenüberschussrechnung angewandt hat und nun buchführungspflichtig wird, zur doppelten Buchführung wechseln.

Entscheidung zwischen EÜR und Bilanzierung:

Die meisten Steuerpflichtigen wählen zwischen der Einnahmenüberschussrechnung und der Bilanzierung:

  • Bei der EÜR werden Einnahmen und Ausgaben gegenübergestellt, um den Gewinn oder Verlust zu ermitteln. Dieses Verfahren wird auch als einfache Buchführung bezeichnet.
  • Die Bilanzierung ist Teil der doppelten Buchführung und berücksichtigt neben den Einnahmen und Ausgaben auch das gesamte Vermögen und die Schulden des Unternehmens. Sie liefert ein umfassendes Bild der finanziellen Situation eines Unternehmens und ermöglicht die Ermittlung von Gewinn oder Verlust durch den Vergleich von Eigenkapital am Anfang und am Ende des Geschäftsjahres.

Jedes dieser Verfahren hat seine eigenen Anforderungen und Anwendungsbereiche, die bei der Entscheidung für eine Gewinnermittlungsmethode berücksichtigt werden müssen.

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