Inhaltsverzeichnis
Für die Frage, wann die Veräußerung stattgefunden hat, wird auf den Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums abgestellt.
Zeitpunkt der Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums
Für den Standardfall des Unternehmenskaufvertrags ist der Übergangszeitpunkt in der Regel unproblematisch zu ermitteln. Der Zeitpunkt des Übergangs richtet sich dann nach dem Übergang von Nutzen und Lasten bzw. dem Gefahrenübergang. Gemäß § 16 EStG muss bei einer Übertragung ein einheitlicher Vorgang vorliegen, wie er typischerweise im Rahmen eines einheitlichen schuldrechtlichen Vertrages gegeben ist.
Einzelunternehmen werden in der Regel im Rahmen der Einzelrechtsnachfolge übertragen. Es können dann die Übertragungsakte in verschiedene Veranlagungszeiträume fallen.
Von einer einheitlichen Übertragung ist noch auszugehen, wenn sich der Rahmen der einzelnen Übertragungen auf nicht mehr als zwei Jahre erstreckt. Die Rechtsprechung hat dabei einen Zeitraum zwischen 20 Monaten als unschädlich betrachtet, während ein Zeitraum von 36 Monaten als schädlich betrachtet worden ist (Vgl. BFH v. 22.10.2014 – X R 28/11, BFH/NV 2015, S. 479, Rz. 27, 28).