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Die Definition der Anschaffungskosten richtet sich auch für Zwecke des § 17 EStG nach § 255 HGB. Anschaffungsnebenkosten und nachträgliche Anschaffungskosten erhöhen diese und führen damit bei Veräußerung zu einem geringeren Gewinn.
Anschaffungsnebenkosten sind alle Aufwendungen, die beim Erwerb entstehen. Dazu zählen unter anderem die Notarkosten sowie entsprechende Prüfungs- und Beratungskosten. Unter die Anschaffungsnebenkosten können auch vergeblich aufgewendete Beratungskosten und Gutachterkosten für Due Diligence-Maßnahmen sein.
Bei der Ermittlung der historischen Anschaffungskosten, unabhängig davon, ob sie durch Gründung oder im Kaufpreis bei Erwerb ausgewiesen werden, sind die Anschaffungskosten keine ewig fixe Größe. Sie können durch Vorgänge wie Nachschusszahlungen einen höheren Wert bekommen. Weitere relevante Vorgänge sind:
- Offene Einlagen sind Übertragungen von Wirtschaftsgütern in das Vermögen der Kapitalgesellschaft, die mit einer gesellschaftsrechtlichen Gegenleistung verbunden sind.
- Verdeckte Einlagen erhöhen ebenfalls die Anschaffungskosten der Beteiligung. Bei der Kapitalgesellschaft werden sie in den Kapitalrücklagen erfasst.
Lernvideos
Im disem Video besprechen wir das Thema Anschaffungskosten gemäß § 17 EStG ein. Wir werden die Grundlagen des "Anschaffungspreises", der Anschaffungsnebenkosten und der nachträglichen Anschaffungskosten beleuchten. Dies bietet einen umfassenden Überblick über die Kernaspekte dieses wichtigen Bereichs.
Im folgenden Video werden wir das Wissen aus dem ersten Video vertiefen und die Anschaffungskosten durch diverse Praxisbeispiele veranschaulichen.
Nachträgliche Anschaffungskosten
Im folgenden Lernvideo klären wir detailliert über die nachträglichen Anschaffungskosten auf und legen dabei ein besonderes Augenmerk auf den § 17 Abs. 2a EStG.