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Einkommensteuer - Veräußerungskosten

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Einkommensteuer

Veräußerungskosten

Unter Veräußerungskosten sind alle Aufwendungen zu verstehen, die in direktem Zusammenhang mit dem Veräußerungsgeschäft stehen (vgl. R 17 Abs. 6 EStR). Veräußerungskosten sind zum Beispiel:

  1. Vermittlungsprovisionen
  2. Maklerkosten
  3. Notargebühren

Zinsen für ein aufgenommenes Darlehen sind hingegen den Werbungskosten nach § 20 EStG zuzurechnen. Zinsen, die nach der Veräußerung anfallen, sind entsprechend als nachträgliche Werbungskosten zu behandeln.

Beispiel

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Uwe Eden hat am 29.03.00 die Anteile an der Z-GmbH für 100.000 € erworben. Er ist zu 10% an der GmbH beteiligt. Im Jahr 01 stellt das Finanzamt eine verdeckte Einlage in Höhe von 50.000 € fest. Er veräußert die Anteile im Jahr 04 für 500.000 €, wobei Notarkosten in Höhe von 5.000 € anfallen. Wie ist der Veräußerungsgewinn im Sinne des § 17 Abs. 2 EStG zu ermitteln?

 Veräußerungspreis500.000 €
-Veräußerungskosten5.000 €
-Anschaffungskosten100.000 €
-nachträgliche Anschaffungskosten
durch verdeckte Einlage
50.000 €
=Veräußerungsgewinn345.000 €