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Einkommensteuer - Wechsel der Gewinnermittlungsart

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Wechsel der Gewinnermittlungsart

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Inhaltsverzeichnis

Steuerpflichtige, die ihre Einkünfte aus Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit bisher über die Einnahmenüberschuss-Rechnung ermittelt haben, stehen vor Herausforderungen, wenn sie zur Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich nach § 4 Abs. 1 EStG oder § 5 EStG wechseln. Dieser Übergang erfordert besondere Anpassungen, da sich die Grundprinzipien der Gewinnermittlung unterscheiden. Während die Einnahmenüberschuss-Rechnung nach § 4 Abs. 3 EStG auf dem Zufluss- und Abflussprinzip basiert, orientiert sich der Betriebsvermögensvergleich am Realisationsprinzip.

Die Umstellung von der einen auf die andere Methode kann zu besonderen Ergebnissen führen. Diese resultieren aus den unterschiedlichen Bewertungs- und Erfassungsansätzen der beiden Methoden. Es ist daher entscheidend, die Gründe für den Wechsel der Gewinnermittlungsart zu verstehen und die daraus resultierenden Gewinne korrekt zu ermitteln.

Im Betriebsvermögensvergleich werden Gewinne und Verluste im Moment ihrer Realisierung erfasst, während sie in der Einnahmenüberschuss-Rechnung erst bei Zahlungsfluss berücksichtigt werden. Dieser Unterschied kann zu signifikanten Abweichungen in der Gewinnermittlung führen.

Die folgenden Abschnitte behandeln die spezifischen Gründe für einen Wechsel der Gewinnermittlungsmethoden und erläutert, wie die aus der Umstellung resultierenden Gewinne zu berechnen sind.

Grundlagen

In diesem Video werden die Grundlagen der Gewinnermittlung zusammenfassend dargestellt und die wichtigen Aspekte kurz wiederholt.