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Einkommensteuer - Teilentgletliche Nutzungsüberlassung

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Teilentgletliche Nutzungsüberlassung

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Verbilligte Überlassung einer Wohnung

Ab dem Veranlagungszeitraum 2021 ist bei der Vermietung einer Wohnung die "neue" Entgeltlichkeitsgrenze zu beachten, die bei 66 % der ortsüblichen Miete liegt, gemäß § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG.

Liegt die vereinbarte Miete zwischen 50 % und 66 % der ortsüblichen Miete, so ist eine volle Anerkennung der Werbungskosten ab dem 01.01.2021 unter der Voraussetzung einer positiven Totalüberschussprognose möglich.

Wird hingegen eine Miete vereinbart, die unter 50 % der ortsüblichen Marktmiete liegt, handelt es sich um eine teilentgeltliche Vermietung. In diesem Fall müssen die Werbungskosten entsprechend der vereinbarten Miete anteilig gekürzt werden.

Verbilligte Überlassung

 

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Markus vermietet seinem Sohn eine Eigentumswohnung für eine monatliche Miete von
a) 1.125 €, 

b) 675 €. 

Die ortsübliche Miete beträgt 1.500 €.

  1. Bei einer monatlichen Miete von 1.125 € liegt die Entgeltlichkeitsquote bei 75 % (1.125€/1.500€); ein Werbungskostenabzug kommt ungekürzt in voller Höhe in Betracht.
  2. Bei einer monatlichen Miete von 675 € liegt eine teilentgeltliche Vermietung vor, d. h., die Werbungskosten sind lediglich im Verhältnis der gezahlten Miete zur Vergleichsmiete, also nur zu 675 € / 1.500 € = 45 % berücksichtigungsfähig.

Videoreihe zur vergünstigten Wohnraumüberlassung

In unserer kommenden Videoreihe widmen wir uns dem Thema der vergünstigten Wohnraumüberlassung. Im ersten Video unserer Serie beleuchten wir die Einkünfteerzielungsabsicht und gehen dabei speziell auf die Ausnahme des § 21 Abs. 2 EStG, eine wichtige Subventionsvorschrift, ein. Anhand eines konkreten Beispiels werden wir diese Regelung detailliert erläutern, um ein tiefgreifendes Verständnis zu ermöglichen.

Das zweite Video in unserer Reihe beschäftigt sich mit der Rechtslage vor dem 01.01.2021 und stellt die darauf folgenden Neuerungen vor. Wir vertiefen uns in die charakteristischen Merkmale der Vermietung und runden das Thema mit einer dogmatischen Einordnung der neuen Regelungen ab. Diese Analyse wird Ihnen helfen, die aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen besser zu verstehen und anzuwenden.

Im dritten und letzten Video setzen wir die Diskussion aus dem zweiten Video fort, indem wir uns auf die teilentgeltliche Nutzungsüberlassung konzentrieren. Wir werden dieses komplexe Thema durch eine Reihe von Beispielen veranschaulichen, um Ihnen ein umfassendes Verständnis zu vermitteln.