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Einkommensteuer - Leibrente und das Wahlrecht

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Dieses Thema ist eng an die Problematik aus dem § 16 EStG angelehnt. Das was Sie hier lernen gilt selbstverständlich auch bei der Anwendung des § 16 EStG.


Mit einem Leitsatz hat der BFH die Unterscheidung zwischen der Leibrente und den Versorgunsleistungen prägnant und klar definiert:

Merke

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Leitsatz des BFH-Urteils vom 29.09.2021, IX R 11/19

Nur die Übertragung von Vermögen gegen Versorgungsleistungen im Anwendungsbereich des § 10 Abs. 1a Nr. 2 EStG ist unentgeltlich; wird nach dieser Vorschrift nicht begünstigtes Vermögen übertragen, liegt ertragsteuerrechtlich eine entgeltliche oder teilentgeltliche Übertragung vor (Leibrente).

Zu diesem Thema hat das BMF ein entsprechendes BMF-Schreiben v. 11.03.2010 Beck 1 §10/5 erlassen und die entsprechenden Änderungen aufgenommen.

Leibrente und das Wahlrecht Teil 1

Zusammenfassende Darstellung des Wahlrechts bei den Leibrenten:

Übersicht Leibrente und das Wahlrecht

 Leibrente und das Wahlrecht Teil 2: Mischentgelt

Leibrenten und das Wahlrecht Teil 2