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Einkommensteuer - Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

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Einkommensteuer

Einkünfte aus Gewerbebetrieb, § 15 EStG

Ein zentraler Bereich jeder Prüfungsklausur zum Einkommensteuerrecht sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb, worunter der größte Teil der wirtschaftlichen Aktivitäten erfasst wird. Hierunter fallen sowohl die Einkünfte eines Kioskbetreibers als auch eines großen Maschinenfabrikanten. Es ist daher von zentraler Bedeutung sowohl die Qualifikationsvoraussetzungen als auch die Ermittlungsvorschriften für die Einkünfte aus Gewerbebetrieb zu kennen.

Gesetzestechnisch sind die Einkünfte aus Gewerbebetrieb in 3 Paragraphen des EStG aufgeteilt:

  • § 15 EStG: Einkünfte aus der laufenden Tätigkeit aus gewerblichen Einzelunternehmen bzw. gewerblichen Mitunternehmerschaften (originär, infiziert oder aber gewerblich geprägt) oder auch in Ausnahmefällen eines Komplementärs einer KGaA
  • § 16 EStG: die Beendigung der gewerblichen Tätigkeit
  • § 17 EStG: die Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften, welche im Privatvermögen gehalten werden, unter bestimmten Bedingungen.

Prüfungstipp

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Gewerbliche Einkünfte sind der Kernbereich einer jeden Klausur, egal ob es sich um die Steuerfachangestelltenprüfung handelt oder die Weiterbildung zum Steuerfachwirt oder Steuerberater. 

In diesem Bereich sollten Sie keinesfalls "auf Lücke" setzen. Sie müssen sowohl in den Grundlagen als auch in den vertiefenden Themenbereichen einen hinreichenden Wissenstand aufbauen, um die Klausur erfolgreich bestehen zu können. 
In diesem Kontext kommt es auch immer wieder zu Überschneidungen mit dem Fach Bilanzsteuerrecht, da letztlich die dort schwerpunktmäßig abgehandelten Normen des HGB und EStG (hier insbesondere die §§ 4 bis 7i EStG) die Grundlage bilden, um das korrekte Einkommen - nämlich den Gewinn aus Gewerbebetrieb - zu ermitteln.