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Einkommensteuer - Veräußerung gegen Entgelt

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Einkommensteuer

Veräußerung gegen Entgelt

Eine Betriebsveräußerung kann entgeltlich, teilentgeltlich oder unentgeltlich erfolgen.

Veräußerung gegen Entgelt

Vertiefung

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Rente oder Ratenzahlung als Entgelt

Bitte beachten Sie, dass als Entgelt auch Renten oder Ratenzahlungen in Frage kommen.

Bei der Veräußerung eines Unternehmens gegen festes Entgelt und gegen eine Rentenzahlung, besteht ein Wahlrecht zwischen Sofort- und Zuflussbesteuerung. Voraussetzung für das Wahlrecht: Es muss im Vertrag eindeutig zum Ausdruck kommt, das der Veräußerer sich eine Versorgung verschaffen will (Finanzgericht Düsseldorf, Urteil vom 25.08.2005, Aktenzeichen: 15 K 2016/03 E).

Wird der Kaufpreis für das Unternehmen durch eine Ratenzahlung beglichen, dann ist der Kaufpreis im Zeitpunkt der Veräußerung und nicht erst bei Erhalt der Ratenzahlung steuerpflichtig. Dies gilt insofern keine Leibrente vereinbart worden war oder die Ratenzahlung keinen Versorgungscharakter hat (Finanzgericht Münster, Urteil vom 11.11.2008, Aktenzeichen: 1 K 1498/06 E).

Teilentgeltliche Betriebsveräußerung

Die Rechtsprechung wendet auf die teilentgeltliche Veräußerung von Betrieben, Teilbetrieben und Mitunternehmer-anteilen die sog. Einheitstheorie an. Das bedeutet, dass das teilentgeltliche Geschäft nicht in einen vollentgeltlichen und einen unentgeltlichen Teil aufzuteilen ist.

Liegt das vereinbarte Entgelt über dem Buchwert des übertragenen Betriebs, Teilbetriebs oder Mitunternehmeranteils, so ist die Übertragung als entgeltlich zu behandeln, es entsteht in Höhe der Differenz ein Veräußerungsgewinn. Dies gilt auch, wenn der Buchwert des Betriebs negativ ist.

Unterschreitet der Kaufpreis den Buchwert, so ist das Geschäft insgesamt als unentgeltlich mit der Folge der Buchwert-fortführung nach § 6 Abs. 3 EStG zu behandeln; die Differenz zum höheren Buchwert ist bei privater Veranlassung eine Einlage, bei betrieblicher Veranlassung kommt es zu einem negativen Geschäftswert oder einer Buchwertabstockung.

Teilentgeltiche Übertragung

Beispiel

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Der Steuerpflichtige Paul (P) überträgt seinen Betrieb (Buchwert des steuerlichen Kapitalkontos i. H. v. 50.000 EUR); gemeiner Wert 500.000 EUR) auf seine Tochter zu einem Veräußerungspreis von

  1. 0 EUR
  2. 25.000 EUR
  3. 75.000 EUR
  4. 100.000 EUR

Lösung:

Aufgrund der Einheitstheorie kann die Übertragung einer Wirtschaftseinheit nur entgeltlich oder unentgeltlich erfolgen. Eine Aufteilung ist nicht vorzunehmen. Für die Bestimmung der Entgeltlichkeit oder der Unentgeltlichkeit kommt es nur drauf an, ob die Gegenleistung das steuerliche Kapitalkonto übersteigt oder nicht.

 KapitalkontoGegenleistung

Gegenleitung

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Kapitalkonto

Übertragung
a)50.000 EUR0 EURneinunentgeltlich
b)50.000 EUR25.000 EURneinunentgeltlich
c)50.000 EUR75.000 EURjaentgeltlich
d)50.000 EUR100.000 EURjaentgeltlich