Folgende Tatbestände müssen bei der Veräußerung von Beteiligungen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG erfüllt sein:
- Anteile an einer Kapitalgesellschaft,
- Beteiligungsquote von mindestens 1 % am Nennkapital,
- Beteiligung muss innerhalb der letzten fünf Jahre (irgendwann) vorgelegen haben.
Das Thema Veräußerung von Anteilen an Kapitalgesellschaften nach § 17 EStG wird in den folgenden Videos intensiv besprochen. Zunächst ein Überblick über die Tatbestandsvoraussetzungen und Rechtsfolgen der Veräußerung von Anteilen an einer Kapitalgesellschaft im Privatvermögen:
Wir betrachten nun die Tatbestandsmerkmale des Anteils an einer Kapitlgesellschaft sowie des Privatvermögens genauer im folgenden Lernvideo.
Nun geht es um das Tatbestandsmerkmal der qualifizierten Beteiligung:
Wir behandeln nun noch die Veräußerung sowie die 5-Jahres-Frist der Vollständigkeit halber, auch wenn diese im folgenden Kapitel nochmals aufgegriffen werden.
Wie sind die Merkmale der 5-Jahres-Frist zu prüfen? Diese Frage wird im folgenden Lernvideo aufgegriffen.