Sofern bei einem Anteilseigner im Rahmen des § 17 EStG bei einer Ausschüttung das steuerliche Einlagenkonto i.S.d. § 27 KStG als verwendet gilt, führt dies bei ihm zu einer Minderung der Anschaffungskosten auf seine Beteiligung, H 6.2 EStH "Ausschüttung...".
Jedoch dürfen - da es sich um steuerliches Privatvermögen handelt - keine anschaffungskostenmindernden Teilwertabschreibungen vorgenommen werden.
Übersteigen die Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto die AK, führt dies insoweit zu einem Gewinn, § 17 Abs. 4 S. 1 EStG.
Für die Ausschüttungen aus dem steuerlichen Einlagekonto, auch bezeichnet als Einlagenrückgewähr, gibt es ein Prüfungsschema. Hierzu haben wir ein Lernvideo und anschließend ein passendes Beispiel.