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Einkommensteuer - Nutzung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens für betriebliche Zwecke

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Einkommensteuer

Nutzung von Wirtschaftsgütern des Privatvermögens für betriebliche Zwecke

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Wenn Aufwendungen durch die betriebliche Nutzung von privaten Wirtschaftsgütern entstehen, so stellen diese Betriebsausgaben dar.

Beispiel

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Ludgar Hans nutzt seinen privaten PKW für seine Arztpraxis, wenn er zu Hausbesuchen oder Fortbildungen fährt. Er nutzt den PKW nach Fahrtenbuch nur zu 9 % beruflich, sodass eindeutiges Privatvermögen vorliegt. Ihm sind im Jahr 01 Kosten von 10.000 € im Zusammenhang mit dem PKW angefallen. Die Kosten für den PKW sind zu 9/100 = 900 € als Betriebsausgaben abzugsfähig (vgl. H. 4.7 EStH "gemischt genutzte Wirtschaftsgüter").