Das nachfolgende Kapitel vermittelt Ihnen die Überschusseinkunftsarten.
Sie lernen die Grundlagen über die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit kennen. Das Thema der nichtselbständigen Arbeit war dabei in den letzten Jahren häufiger Gegenstand der Steuerberater- und Steuerfachwirtprüfung. Es ist daher wichtig, dass Sie mit diesem scheinbar einfachen Thema vertraut sind. Die Komplexität darf dabei nicht unterschätzt werden, da der Teufel im Detail steckt, wie man umgangssprachlich so schön sagt. Sie lernen, was unter die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit fällt und welche Bezüge steuerfrei sind, da es hier eine Vielzahl von Zuwendungen an den Arbeitnehmer gibt, die der Gesetzgeber aus Vereinfachungsgründen oder Sozialzwecken steuerfrei gestellt hat. Sie erfahren auch, welche Einkünfte aus ehemaligen Arbeits- bzw. Dienstverhältnissen steuerpflichtig sind.
Ebenso lernen Sie die Besonderheiten der Einkünfte aus Kapitalvermögen nach § 20 EStG kennen.
Im Rahmen der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung lernen Sie, wann diese vorliegen und wie sie zur Liebhaberei abzugrenzen sind. Sie lernen die unterschiedlichen Formen von Aufwendungen als Werbungskosten im Kontext von Gebäuden kennen. Diese Kenntnis ist jedoch auch für die Gewinneinkunftsarten von Relevanz, da es entscheidend ist, ob eine Aufwendung als sofort abziehbar oder als Anschaffungs- bzw. Herstellungskosten des Gebäudes zu behandeln ist. In diesem Kapitel wird auch auf die AfA eingegangen, da diese im Kontext von Gebäuden einigen Besonderheiten unterliegt. Die schwerpunktmäßige Behandlung des Themenkomplexes erfolgt jedoch im Rahmen des Kurses zum Bilanzsteuerrecht.
Hinweis
Die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben einen sehr hohen Stellenwert in den Prüfungen, da Gebäude und deren Behandlung gerade in der Abgrenzung zu gewerblichen Einkünften, der Überlassung von Gebäuden nach der Betriebsaufgabe als Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte in Abgrenzung zu einer Betriebsverpachtung oder einer Vielzahl von anderen Themen im Gebäudekontext die Abfrage einer Vielzahl von unterschiedlichen Bereichen des Einkommensteuerrechts ermöglichen. Häufig findet sich auch eine Verbindung zum Bilanzsteuerrecht, da die Gebäude-AfA auch immer in den Einkommen- bzw. Körperschaftsteuerklausuren relevant ist. Sie sollten in Ihrer Vorbereitung daher viele Fälle mit Gebäuden und deren Behandlung bearbeiten!
Als letzten Abschnitt behandelt das Kapitel das Thema der sonstigen Einkünfte. Hier spielt insbesondere das private Veräußerungsgeschäft eine wichtige Rolle. Sie lernen des Weiteren, wie Renten und andere sonstige Bezüge besteuert werden!
Für die Überschusseinkunftsarten ermitteln sich gemäß § 2 Abs. 2 Nr. 2 EStG die Einkünfte durch einen Abzug der Werbungskosten (§ 9 EStG) von den Einnahmen (§ 8 EStG). Hierbei gilt grundsätzlich das Zufluss- und Abflussprinzip gemäß § 11 Abs. 1 und Abs. 2 EStG. Erträge und Aufwendungen werden also grundsätzlich nicht erfasst, wenn sie realisiert werden, sondern wenn sie dem Steuerpflichtigen tatsächlich zufließen.