ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer - Teilentgletliche Nutzungsüberlassung

Kursangebot | Einkommensteuer | Teilentgletliche Nutzungsüberlassung

Einkommensteuer

Teilentgletliche Nutzungsüberlassung

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3627 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1746 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

5747 Übungen zum Trainieren der Inhalte

6002 informative und einprägsame Abbildungen

Verbilligte Überlassung einer Wohnung: Neue Regelung ab 2021

Ab dem VZ 2021 ist bei Vermietung einer Wohnung die Entgeltlichkeitsgrenze zu überprüfen. Diese Grenze beträgt unverändert 66 % der ortsüblichen Miete (§ 21 Abs. 2 Satz 2 EStG). Mit der Senkung der Entgeltlichkeitsgrenze auf 50 % versucht der Gesetzgeber den steigenden Mieten entgegenzuwirken. Ab VZ 2021 ist auch bei Vereinbarung einer Miete von 50 % und mehr, jedoch weniger als 66 %, eine volle Anerkennung der Werbungskosten 01.01.2021 möglich, wenn eine (positive) Totalüberschussprognose vorliegt.

Beträgt die vereinbarte Miete hingegen weniger als 50 % der Marktmiete liegt eine teilentgeltliche Vermietung vor. Die Werbungskosten sind entsprechend anteilig zu kürzen.  

Verbilligte Überlassung

 

Beispiel

Hier klicken zum Ausklappen

Markus vermietet seinem Sohn eine Eigentumswohnung für eine monatliche Miete von
a) 1.125 €, b) 675 €. Die ortsübliche Miete beträgt 1.500 €.

  1. Bei einer monatlichen Miete von 1.125 € liegt die Entgeltlichkeitsquote bei 75 % (1.125€/1.500€); ein Werbungskostenabzug kommt ungekürzt in voller Höhe in Betracht.
  2. Bei einer monatlichen Miete von 675 € liegt eine teilentgeltliche Vermietung vor, d. h., die Werbungskosten sind lediglich im Verhältnis der gezahlten Miete zur Vergleichsmiete, also nur zu 675 € / 1.500 € = 45 % berücksichtigungsfähig.

Videoreihe zur vergünstigten Wohnraumüberlassung