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Einkommensteuer (Vertiefung) - Betriebliche Nutzungsrechte

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Betriebliche Nutzungsrechte

Inhaltsverzeichnis

Betriebliche Nutzungsrechte

Der Nießbrauch nach § 1030 BGB ist das Recht, eine bestimmte Sache zu gebrauchen und auch an den daraus generierten Früchten zu partizipieren. Oftmals ist das Objekt ein Gebäude, wobei es sich hierbei auch um ein Gebäude des steuerlichen Betriebsvermögens handeln kann. Ebenfalls kann es sich um einen ganzen Betrieb oder auch um einen Mitunternehmeranteil handeln.

Wird ein Nießbrauch an einem Betriebsgrundstück eingeräumt, stellt sich die Frage, ob dieser Vorgang einen Entnahmetatbestand i.S.d. § 4 Abs. 1 S. 2 EStG darstellt. Die Rechtsprechung hat zwar hier einige Einzelfälle entschieden, leider hat jedoch die Finanzverwaltung zu diesem Themenkreis noch nicht umfassend Stellung genommen. In den folgenden Ausführungen soll deshalb dieses Thema in den Grundkonstellationen des Vorbehaltsnießbrauchs als auch des Zuwendungsnießbrauchs näher dargestellt werden.