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Einkommensteuer (Vertiefung) - Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern

Bei einer teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören, liegt für den unentgeltlich übertragenen Teil eine Entnahme in Höhe des anteiligen Teilwerts vor. Für den entgeltlich übertragenen Teil liegt insoweit eine Veräußerung vor.

Übertragung einzelner WG

 

 Bei einer teilentgeltlichen Übertragung einzelner Wirtschaftsgüter, die zum Betriebsvermögen gehören, liegt für den unentgeltlich übertragenen Teil eine Entnahme in Höhe des anteiligen Teilwerts vor. Für den entgeltlich übertragenen Teil liegt insoweit eine Veräußerung vor.