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Einkommensteuer (Vertiefung) - Übertragung von Grundstücken und Gebäuden

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Übertragung von Grundstücken und Gebäuden

Gebäude und Grundstücke

Beispiel

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Joachim Meyer überträgt ein vermietetes Einfamilienhaus im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge an seinen Sohn Hans Meyer. Das Grundstück ist schuldenfrei und wurde am 1. Januar im Jahr 00 für 700.000 € erworben. Das Gebäude wurde jährlich mit 2 % abgeschrieben. Die Schwester des Hans Meyer - Luise Meyer - findet es ungerecht, dass ihr Bruder das Grundstück mit einem Verkehrswert von 2 Millionen übertragen bekommt und fordert daher, die Hälfte des Verkehrswerts zu erhalten. Der Vater nimmt die Übertragung zu den genannten Bedingungen vor, da er keinem seiner Kinder Unrecht tun möchte. Der Verkehrswert des Grund und Bodens beträgt 200.000 €. Die Anschaffung erfolgte am 01.01.14.

Für den Hans Meyer stellt die Abschlagszahlung an seine Schwester Anschaffungskosten für das Mietgrundstück dar. Er muss die Anschaffungskosten im Verhältnis zu den Verkehrswerten von Grund und Boden und Gebäude aufteilen. Aus dem Verhältnis von 200.000/2.000.000 = 1/10 ergibt sich, dass 100.000 € der Anschaffungskosten auf den Grund und Boden entfallen und die anderen 900.000 € auf das Einfamilienhaus. Das Gebäude wurde somit für 900.000 € entgeltlich und für 100.000 € unentgeltlich erworben.

Für den unentgeltlich erworbenen Teil von 50% wird die AfA auf Basis der ursprünglichen Anschaffungskosten in Höhe von 700.000 € fortgeführt, also in Höhe von 350.000 €. Es wurde bereits eine AfA von 98.000 € in den letzten 14 Jahren in Anspruch genommen (14 × 0,02 × 350.000 €). Es verbleibt somit ein AfA-Volumen von 350.000 € - 98.000 € = 252.000 €. Die AfA für den entgeltlich erworbenen Teil wird auf Basis der Anschaffungskosten des Gebäudes von 900.000 € berechnet. Hiervon werden jährlich 2% abgeschrieben, sodass sich für das Jahr 14 eine Abschreibung in Höhe von 18.000 € ergibt.