Grundaussage
Das Vorliegen von Einkünften aus Gewerbebetrieb gemäß § 15 Abs. 1 EStG setzt das Bestehen eines Gewerbebetriebs voraus. Dieser ist nach § 15 Abs. 2 EStG als "eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit" anzusehen ist, definiert.
Es müssen somit vier positive und drei negative Merkmale erfüllt sein. Vollständigkeitshalber sollten Sie bei der Qualifizierung der Einkünfte den § 15 Abs. 2 EStG mit zitieren.
Im Kurs Grundlagen der Einkommensteuer werden die einzelnen Tatbestandsmerkmale detailliert besprochen.
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