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Einkommensteuer (Vertiefung) - Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Betriebsaufspaltung und Betriebsverpachtung

Die Beendigung der Betriebsaufspaltung durch Wegfall der sachlichen oder personellen Verflechtung führt beim Besitzunternehmen nicht zu den Folgen einer Betriebsaufgabe, wenn außer den Voraussetzungen einer Betriebsaufspaltung auch die Voraussetzungen einer Betriebsverpachtung im Ganzen i. S. d. § 16 Abs. 3b EStG vorliegen. In einem solchen Fall lebt das dem Betriebsverpächter zustehende Wahlrecht, die Verpachtung seines Betriebs entweder als Betriebsaufgabe oder lediglich als Betriebsunterbrechung zu behandeln, nach Beendigung der Betriebsaufspaltung wieder auf.

Sind bei einer Betriebsverpachtung im Ganzen zeitlich parallel zunächst auch die Voraussetzungen der Betriebsaufspaltung erfüllt, so entfällt während dieser Zeit die angesprochene Wahlmöglichkeit des Verpächters jedoch, weil nach den Regeln der vorrangigen Betriebsaufspaltung der Verpächter gewerblich tätig ist.