Unter Finanzierungskosten werden sämtliche Aufwendungen, im Zusammenhang mit der Finanzierung eines gegebenen Kapitalbedarfs, die ein Kreditnehmer tragen muss, zusammengefasst. Es handelt sich hierbei um einen Oberbegriff. Oft wird auch von Kapitalkosten oder Geldbeschaffungskosten gesprochen.
Damit die Finanzierungskosten steuerlich berücksichtigungsfähig sind, müssen diese mit einer Einkunftsart zusammenhängen. Bei den Finanzierungskosten wird zwischen einmaligen und laufenden Kosten unterschieden.
Einmalige Kosten im Zusammenhang mit der Mittelbeschaffung:
- Kreditprovisionen
- Kreditbearbeitungsgebühren
- Sachkosten
- Besicherungskosten
- Bereitstellungszinsen
- Disagio
- Zinsbegrenzungsprämien
Laufende Kosten:
- Zinsen
- Überziehungsprovisionen.
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Lösung: Ermittlung der Anschaffungskosten
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