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Einkommensteuer (Vertiefung) - Ausgleich von nicht ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten mit späteren Gewinnen

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Einkommensteuer (Vertiefung)

Ausgleich von nicht ausgleichs- und abzugsfähigen Verlusten mit späteren Gewinnen

Sämtliche nicht ausgleichs- und abzugsfähigen Verluste i.S.d. § 15a Abs. 1 EStG sowie die nachträglich zu solchen Verlusten gewordenen Beiträge gem. § 15 Abs.3 EStG  (verrechenbare Verluste) sind mit späteren Gewinnen dieser KG zu kompensieren, und zwar:

  • mit laufenden (späteren) Gewinnen der KG,
  • mit Veräußerungsgewinnen nach § 16 EStG und
  • mit Gewinnen im Ergänzungsbilanzbereich.

Diese Ausgleichsmöglichkeit ist von Amts wegen zu berücksichtigen und zeitlich unbegrenzt möglich, also auch außerhalb der Fristen des § 10d EStG und der Verjährungsvorschriften.