ZU DEN KURSEN!

Einkommensteuer (Vertiefung) - Verrechenbarer Verlust gem. § 15a Abs. 4 EStG

Kursangebot | Einkommensteuer (Vertiefung) | Verrechenbarer Verlust gem. § 15a Abs. 4 EStG

Einkommensteuer (Vertiefung)

Verrechenbarer Verlust gem. § 15a Abs. 4 EStG

Der im Rahmen des § 15a EStG ermittelte Verlust ist aus Praktibilitäts- und Rechtssicherheitsgründen durch Feststellungsbescheid gesondert festzustellen (§15a Abs. 4 S. 1 EStG). Diese Feststellung ist mit der gesonderten und einheitlichen Feststellung der Einkünfte verbunden.

 

Berechnungsschema

Gem. § 15a Abs. 4 Sätze 1 und 2 EStG ergibt sich folgende Berechnung des verrechenbaren Verlustes:

 

gesondert festgestellter verrechenbarer Verlust am Ende des vorangegangenen Wirtschaftsjahres

+ verrechenbarer Verlust des laufenden Wirtschaftsjahres

- mit Gewinnen des laufenden Wirtschaftsjahres verrechneter verrechenbarer Verlust (§ 15a Abs. 2, Abs. 3 Satz 4 EStG)
+ zusätzlicher verrechenbarer Verlust aus Einlage- oder Haftungsminderung (§ 15a Abs. 3 EStG)


= gesondert festzustellender verrechenbarer Verlust des laufen den Wirtschaftsjahres

Die verrechenbaren Verluste sind für jeden Kommanditisten getrennt festzustellen.