ZU DEN KURSEN!

Erbschaftsteuer - In- und Auslandvermögen

Kursangebot | Erbschaftsteuer | In- und Auslandvermögen

Erbschaftsteuer

In- und Auslandvermögen

Bei der beschränkten Steuerpflicht wird Inlandsvermögen nach § 2 Abs. 1 Nr. 3 ErbStG besteuert. § 121 BewG erhält hierzu eine abschließende Aufzählung der Gegenstände, die der Besteuerung unterliegen. Der Besteuerungsumfang kann durch § 4 AStG und durch Doppelbesteuerungsabkommen erweitert, bzw. beschränkt werden. Schulden können nur in so weit als Nachlassverbindlichkeiten bei der beschränkten Steuerpflicht berücksichtigt werden, als sie mit dem Inlandsvermögen im wirtschaftlichen Zusammenhang stehen, § 10 Abs. 6 Satz 2 ErbStG.

Auslandsvermögen wird nach § 12 Abs. 7 ErbStG in der Regel mit dem gemeinen Wert bewertet, § 9 BewG, § 31 BewG. Dies gilt auch für ausländischen Grundbesitz. Ausländisches Vermögen unterliegt nach § 151 Abs. 4 BewG und R B 151.1 Abs. 3 ErbStR nicht der gesonderten Feststellung. Eine mögliche Doppelbesteuerung wird ggf. durch Doppelbesteuerungsabkommen vermieden, bzw. eine Anrechnung der ausländischen Erbschaftsteuer kann nach § 21 ErbStG in Betracht kommen.

Für ausländisches Betriebsvermögen und bei Anteilen an ausländischen Kapitalgesellschaften kann das vereinfachte Ertragswertverfahren angewendet werden (vgl. Teil Betriebsvermögen), R B 199.2 ErbStR.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1740 Videos, 6307 interaktiven Übungsaufgaben und 3803 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Wiederholerlehrgang für die Steuerberaterprüfung - ErbSt/BewR (Dr. Christian Mirbach) - Tag 24
  • Am 12.05.2025 ab 18:00 Uhr
  • Dieser Wiederholerlehrgang bereitet Sie perfekt auf Ihren Zweit- oder Drittversuch der Steuerberaterprüfung vor.
Jetzt teilnehmen