Gewohnheitsrecht ist eine durch lang dauernde Übung („consuetudo“) und Rechtsüberzeugung („opinio iuris“) entstandene Rechtsregel. Sie ergänzt das primäre oder sekundäre Unionsrecht.
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Odelette Bisson
Großes Lob für die guten Kurse! Ich hab zum Glück bestanden.
Andreas Sommer
Die Videos sind einfach klasse. :)
Barbara Kalb
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