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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Das Gewohnheitsrecht

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Das Gewohnheitsrecht

Gewohnheitsrecht ist eine durch lang dauernde Übung („consuetudo“) und Rechtsüberzeugung („opinio iuris“) entstandene Rechtsregel. Sie ergänzt das primäre oder sekundäre Unionsrecht.