Gewohnheitsrecht ist eine durch lang dauernde Übung („consuetudo“) und Rechtsüberzeugung („opinio iuris“) entstandene Rechtsregel. Sie ergänzt das primäre oder sekundäre Unionsrecht.
Gewohnheitsrecht ist eine durch lang dauernde Übung („consuetudo“) und Rechtsüberzeugung („opinio iuris“) entstandene Rechtsregel. Sie ergänzt das primäre oder sekundäre Unionsrecht.
Ich hatte zu Beginn des Studiums keine Ahnung von Steuern. Dank steuerkurse.de hab ich jetzt den Durchblick!
Odelette Bisson
Großes Lob für die guten Kurse! Ich hab zum Glück bestanden.
Andreas Sommer
Die Videos sind einfach klasse. :)
Barbara Kalb
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