ZU DEN KURSEN!

Europarecht (Mündliche Prüfung) - Das Tertiärrecht

Kursangebot | Europarecht (Mündliche Prüfung) | Das Tertiärrecht

Europarecht (Mündliche Prüfung)

Das Tertiärrecht

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3798 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1710 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6339 Übungen zum Trainieren der Inhalte

3798 informative und einprägsame Abbildungen

 

Das tertiäre Unionsrecht ist in den Art. 290 AEUV (delegierte Rechtsakte) und Art. 291 AEUV (Durchführungsrechtsakte) ausgestaltet.

 

Als delegierte Rechtsakte sind sie mit den Rechtsverordnungen nach Art. 80 GG vergleichbar. Durch diese Rechtsakte werden Normen konkretisiert. Sie dürfen nicht dazu führen, dass die im Gesetzgebungsverfahren notwendige Parlamentsbeteiligung ausgehöhlt wird. Man erkennt diese Rechtsakte daran, dass sie das Wort „delegiert“ in ihrem Titel tragen (Art. 290 Abs. 3 AEUV). Eine Delegation kann nur für nicht wesentliche Vorschriften erfolgen (Art. 290 Abs. 1 Unterabs. 1 AEUV), damit die demokratische Legitimation des EP gewahrt bleibt. Ähnlich wie bei Art. 80 GG muss der Delegationsumfang hinsichtlich des Ziels, Inhalts, des Geltungsbereichs und der Dauer festgelegt werden. Wird dieser Rahmen überschritten, ist der Rechtsakt nichtig (Art. 290 Abs. 1 Unterabs. 2 AEUV).

Durchführungsrechtsakte (Art. 291 Abs. 4 AEUV) sind Durchführungsverordnungen, Durchführungsbeschlüsse, Durchführungsempfehlungen und Durchführungsrichtlinien. Sie gehören auch zum tertiärten Unionsrecht.