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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Verhältnis Unionsrecht – mitgliedstaatliches Recht

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Verhältnis Unionsrecht – mitgliedstaatliches Recht

Wenn das Unionsrecht erlassen ist, stellt sich weiter die Frage, in welchem Verhältnis dies zum nationalen Recht steht.        

 

Beide Rechtsordnungen stehen zunächst einmal nebeneinander. Probleme entstehen, wenn die Normen des nationalen und des Europarechts einander widersprechen. Dann ist zu klären, welche Rechtsordnung den Vorrang genießt. Eine gesetzliche Regelung über das Rangverhältnis besteht nicht.

 

Weder das Unionsrecht noch das deutsche Recht enthalten eine Norm, die das Verhältnis der beiden Rechtsordnungen zueinander im Kollisionsfall ausdrücklich regelt. Der EuGH und das BVerfG haben Lösungen entwickelt, die zwar beide die „Eigenständigkeit der Unionsrechtsordnung“ als Ausgangspunkt haben, inhaltlich jedoch voneinander abweichen.