ZU DEN KURSEN!

Europarecht (Mündliche Prüfung) - Beitritt zur EU (Art. 49 EUV)

Kursangebot | Europarecht (Mündliche Prüfung) | Beitritt zur EU (Art. 49 EUV)

Europarecht (Mündliche Prüfung)

Beitritt zur EU (Art. 49 EUV)

Die Voraussetzungen für den Beitritt zur EU sind folgende:

  1. Es muss sich um einen europäischen Staat
  2. Dieser muss die in Art. 2 EUV genannten demokratischen und rechtsstaatlichen Prinzipien und Werte achten und fördern.
  3. Ferner muss er die wirtschaftlichen Voraussetzungen erfüllen.
  4. Er muss bereit sein, das gesamte bisherige EU-Recht zu übernehmen und die Übernahme sicherstellen („unionaler Besitzstand“ oder „acquis communautaire“)

 

Das Beitrittsverfahren lässt sich in zwei Phasen untergliedern:

 

In der ersten Phase stellt der betreffende Staat einen Beitrittsantrag an den Rat. Dieser unterreichtet das EP und die nationalen Parlamente über den Antrag. Nach dem sog. Screening, bei dem die rechtlichen und wirtschaftlichen Voraussetzungen geprüft werden, erfolgt die Eröffnung der Beitrittsverhandlungen.

Nun folgt die zweite Phase mit der rechtsverbindlichen Entscheidung. Hier wird zunächst die EU-Kommission angehört. Das EP muss mit der absoluten Mehrheit der Stimmen seiner Mitglieder dem Beitritt zustimmen. Sodann muss noch der Rat – ebenfalls mit der absoluten Mehrheit der Stimmen – dem Beitritt zustimmen. D.h. jeder Mitgliedsstaat hat ein Vetorecht.

Am Ende erfolgt die Ratifizierung des Beitrittsvertrages durch alle Mitgliedstaaten und den Beitrittskandidaten.