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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Europäischer Rechnungshof

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Europäischer Rechnungshof

Gemäß Art. 285 AEUV hat die Union einen Rechnungshof, der die Rechnungsprüfung in der Union wahrnimmt. Seine Mitglieder müssen jede Gewähr für Unabhängigkeit bieten, Art. 286 Abs. 1 S. 2 AEUV.