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Europarecht (Mündliche Prüfung) - Unverletzlichkeit der Wohnung

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Europarecht (Mündliche Prüfung)

Unverletzlichkeit der Wohnung

Art. 7 GRCh schützt den Privat- und Familienlebensbereich. Darunter fällt auch die Unverletzlichkeit der Wohnung. Insoweit ist ein deutlicher Unterschied zu Art. 13 Abs. 1 GG erkennbar. Insbesondere werden Geschäftsräume nicht erfasst, so dass der Grundrechtsschutz dieses Unionsgrundrechts hinter dem des Grundgesetzes zurückbleibt.