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Externes Rechnungswesen - Steuerrechtliche Vorschriften

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Externes Rechnungswesen

Steuerrechtliche Vorschriften

Wie schon zuvor erwähnt, gibt es auch im Steuerrecht Vorschriften, die die Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschlusses vorschreiben und in einigen Aspekten beeinflussen können. Hierfür maßgeblich relevant sind die Abgabenordnung (AO) und das Einkommensteuergesetz (EStG). Für Kapitalgesellschaften ist entsprechend auch das Körperschaftssteuergesetz (KStG) relevant.

Steuerrechtliche Vorschriften

Für die reine Erstellung des handelsrechtlichen Jahresabschluss ist das Steuerrecht nur sekundär notwendig. Später werden wir das Thema „latente Steuern“ genauer betrachten, bei dem die steuerrechtlichen Vorschriften relevant sind.

Beispiel

Ein eingängiges Beispiel für die Relevanz des Steuerrechts findet sich bei dem Verkauf von Waren in Bezug auf die Umsatzsteuer („Mehrwertsteuer“). Das Umsatzsteuergesetz regelt u.a. welche Produkte mit 0% (z.B. Briefmarken), 7% (z.B. Zeitschriften) bzw. 19% (Fernseher) besteuert werden.

Beispiel

Ein weiteres Beispiel ist die Frage nach der Höhe der zu entrichtenden Steuer auf den Gewinn. Je nach Rechtsform des Unternehmens (Personen- bzw. Kapitalgesellschaft) fallen unterschiedliche zu bezahlende Steuern auf den Gewinn an (z.B. Körperschaftsteuer).

Der handelsrechtliche Jahresabschluss bildet die Grundlage für die steuerliche Gewinnermittlung.

Neben dem handelsrechtlichen Abschluss (Handelsbilanz) gibt es auch eine Bilanz nach steuerrechtlichen Vorschriften. Zwar ist es grundsätzlich möglich, dass nur eine einheitliche Handels- und Steuerbilanz ("Einheitsbilanz") erstellt wird (die dann gleichzeitig beiden Regelwerken, d.h. dem Handelsrecht und dem Steuerrecht, entspricht), dies ist aber auf Grund der neuesten gesetzlichen Entwicklungen nur noch selten vorzufinden. In der Praxis werden daher zunehmend getrennte Handels- und Steuerbilanzen erstellt. Es kann nämlich im Ansatz (selten) und bei der Bewertung (häufig) der einzelnen Vermögensgegenstände zu Unterschieden zwischen Handels- und Steuerrecht kommen.

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