ZU DEN KURSEN!

Finanzgerichtsordnung (FGO) - Die Rücknahme der Klage

Kursangebot | Finanzgerichtsordnung (FGO) | Die Rücknahme der Klage

Finanzgerichtsordnung (FGO)

Die Rücknahme der Klage

Der Kläger kann seine Klage nach § 72 Abs. 1 FGO bis zur Rechtskraft des Urteils (also auch noch nach Urteilsverkündung und auch noch in der Revisionsinstanz) zurücknehmen.

Bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung ist die Zustimmung des Beklagten zur Klagerücknahme nicht erforderlich. Danach hängt die Wirkung der Klagerücknahme von der Zustimmung des Beklagten ab.

Wirkung:

Die Rücknahme wird wirksam mit der Erklärung zu Protokoll (in der mündlichen Verhandlung, im Erörterungstermin oder vor dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle) oder mit Zugang der schriftlichen Rücknahmeerklärung.

Die Rücknahme einer fristgebundenen Klage hat den Verlust der Klage zur Folge (§ 72 Abs. 2 S. 1 FGO); d.h. die Klage kann auch nicht innerhalb der (ggf. noch nicht abgelaufenen) Klagefrist erneut erhoben werden. Die Klage gilt als nicht anhängig gewesen, § 155 FGO i.V.m. § 269 Abs. 3 ZPO. Die Hemmung der Festsetzungsverjährungsfrist nach § 171 Abs. 3a AO entfällt rückwirkend. Ein bereits ergangenes, noch nicht rechtskräftiges Urteil wird ohne besondere Aufhebung wirkungslos.

Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens nach § 136 Abs. 2 FGO zu tragen. Entscheidet sich der Kläger auf Grund dessen dafür, die Klage nicht zurückzunehmen, hat er die Möglichkeit, seine Klage über eine Fortsetzungsfeststellungsklage gem. § 100 Abs. 1 S. 4 FGO fortzuführen oder die Hauptsache für erledigt zu erklären.

 

Verfahren:

Das Gericht stellt das Verfahren durch Beschluss nach § 72 Abs. 2 S. 2 FGO ein.

Lerne erfolgreich mit unseren Online-Kursen

This browser does not support the video element.

Sichere dir jetzt das kompakte Wissen mit unserem Vollzugriff Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


  • Alle Lernmaterialien komplett mit 1625 Videos, 6222 interaktiven Übungsaufgaben und 3787 Lerntexten
  • Günstiger als bei Einzelbuchung nur 99,00 € mtl. bei 1 Monaten Mindestvertragslaufzeit
Jetzt entdecken

This browser does not support the video element.

Webinare: Du brauchst Hilfe? Frage unsere Dozenten im Webinar!


  • Abendlehrgang für das Steuerberaterexamen 2025/2026
  • Am 02.05.2024 ab 18:00 Uhr
  • Wie bereitet man sich am besten auf das Steuerberaterexamen vor? Diese Frage ist sehr individuell und hängt von Ihrem bisherigen Werdegang ab - doch ein Baustein zur bestandenen Prüfung ist sicherlich ein laufender Abendlehrgang, der Ihnen strukturiert die wichtigen Lerninhalte für das Examen näher bringt. Und genau diesen Lehrgang haben wir für Sie im Programm.
Jetzt teilnehmen