ZU DEN KURSEN!

Finanzgerichtsordnung (FGO) - Die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Steuerberaterprüfung

Kursangebot | Finanzgerichtsordnung (FGO) | Die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Steuerberaterprüfung

Finanzgerichtsordnung (FGO)

Die Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Steuerberaterprüfung

steuerkurse JETZT WEITER LERNEN!

Weitere Lernvideos sowie zahlreiche Materialien erwarten dich:
Steuerberaterprüfung Vorbereitung | schriftlich & mündlich


3786 Lerntexte mit den besten Erklärungen

1618 weitere Lernvideos von unseren erfahrenen Dozenten

6222 Übungen zum Trainieren der Inhalte

5923 informative und einprägsame Abbildungen

Hinsichtlich der Prüfungsrelevanz des Rechtsgebiets Finanzgerichtsordnung (FGO) in der Steuerberaterprüfung ist Folgendes festzustellen:

Die erste Prüfungsklausur in der schriftlichen StB-Prüfung ist überschrieben mit „Prüfungsaufgabe aus dem Verfahrensrecht und anderen Steuerrechtsgebieten“.

Teil I dieser Klausur ist regelmäßig überschrieben mit „Abgabenordnung und Finanzgerichtsordnung“. Allerdings ist im Rückblick der Prüfungsklausuren der letzten Jahre zu konstatieren, dass die Finanzgerichtsordnung als Prüfungsschwerpunkt seit 2007 keinen nennenswerten Niederschlag mehr in einer Prüfungsklausur fand. Davor spielten in den Prüfungsklausuren insbesondere die Erfolgsaussichten einer Klage sowie § 69 FGO (Aussetzung der Vollziehung) und § 114 FGO (Einstweilige Anordnungen) eine Rolle.

Regelmäßig wird aber in der mündlichen StB-Prüfung das Rechtsgebiet „Finanzgerichtsordnung“ – sowohl als Kurzvortragsthema als auch in den Prüfungsgesprächsrunden – aufgegriffen.

Typische Kurzvortragsthemen sind bspw.

  • Das finanzgerichtliche Verfahren
  • Die Klagevoraussetzungen der FGO
  • Form, Frist und (gesetzlicher Mindest-) Inhalt einer Klage nach der FGO
  • Die Klagearten nach der FGO
  • Die Nichtzulassungsbeschwerde
  • Die Erledigung der Hauptsache im finanzgerichtlichen Verfahren
  • Revision und Beschwerde

Hinweis

Hier klicken zum Ausklappen

Für die Steuerfachwirtprüfung hat die Finanzgerichtsordnung keine Prüfungsrelevanz.

Nun widmen wir uns zum Einstieg ein paar prüfungsrelevanten Fragen.