Das Verfahren vor dem Finanzgericht (FG) wird durch die Finanzgerichtsordnung geregelt. Darüber hinaus sind als rechtliche Grundlagen für das finanzgerichtliche Verfahren insbesondere von Bedeutung:
- die Zivilprozessordnung (ZPO), die über § 155 FGO anwendbar ist, soweit die Vorschriften der FGO keine Regelungen treffen (z.B. für die Fristberechnung, vgl. dazu § 54 Abs. 2 FGO). Auch die Zustellung von Ladungen, Urteilen, Schriftstücken, Beiladungsbeschlüssen richtet sich nach den Vorschriften der Zivilprozessordnung (§§ 166 ff ZPO), § 53 Abs. 2 FGO.
- das Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) und
- das Gerichtskostengesetz (GKG).